Das höchste britische Gericht hat fünf britische Telco Provider dazu verpflichtet, für ihre Kunden den Zugriff auf www.thepiratebay.org zu blockieren. Die Begründung (wie üblich eine alte Kamelle): The Pirate Bay begehe Urheberrechtsverletzungen (in massivem Ausmaß)
heise online | Britische Provider müssen Pirate Bay blockieren
Warum (und wie) Linkverzeichnisse (und nichts anderes ist Pirate Bay) Urheberrechtsverletzungen begehen, ist bis heute von keiner juristischen Instanz erklärt. (Sicherlich hat die Content-Mafia eine [fadenscheinige] Erklärung)
Die Urheberrechtsverletzung begeht immer nur der, der die eigentliche Inhalte anbietet und weiterverbreitet – aber Pirate Bay verbreitet keine Inhalte. Es müsste daher korrekt lauten: „wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen„.
Aber hätte dann der Telco Provider nicht auch daran Schuld?
Warum ist der Entwickler des Bit-Torrent Protokolls noch auf freiem Fuß?
Andersrum: Wird bei einem Mord mit einer Schusswaffe auch der Verkäufer der Waffe belangt?